Unterstützung

BAföG: Finanzspritze für Student*innen

Als Student:in wenig Geld in der Tasche? – Dann probiert’s doch mit einem BAföG-Antrag!
Als Student:in wenig Geld in der Tasche? – Dann probiert’s doch mit einem BAföG-Antrag! (Foto: © mirsad/stock.adobe.com)
Wer kennt es nicht: Als Student*in ist man gefühlt dauerpleite. Schon einmal über BAföG nachgedacht? 
Dienstag, 23.05.2023, 10:00 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Wer keinen Nebenjob oder mit reichen Eltern gesegnet ist, muss gut mit seinem Geld haushalten. Doch gerade als junge*r Wilde*r will man das Leben in vollen Zügen genießen. Mit einem Loch in der Tasche wird das jedoch denkbar schwierig.

Du kennst dieses Gefühl nur zu gut und bist auch ständig auf der Suche nach dem letzten Notgroschen? Das muss nicht sein. Probiere es doch einmal mit einem Antrag für BAföG. 

Wer kann BAföG beantragen?

Ob BAföG gewährt wird oder nicht, ist von mehreren Faktoren abhängig: Relevant sind deine Staatsangehörigkeit, bzw. aufenthaltsrechtlicher Status, dein Alter, die Eignung für den gewünschten Studiengang sowie dein privates Vermögen und Einkommen oder in den meisten Fällen das deiner Eltern. Denn eigentlich sind diese gesetzlich bis zu einem gewissen Alter dazu verpflichtet, die Kosten für deine Ausbildung zu übernehmen.

BAföG und Staatsangehörigkeit – Was gibt es zu beachten?

Student*innen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind dafür berechtigt, einen BAföG-Antrag zu stellen. 

Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel. So können auch Bürger:innen der Europäischen Union, Migrant*innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, auch BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums beantragen. 

Merke: Wer eine Bleibeperspektive in Deutschland hat und gesellschaftlich als integriert gilt, hat einen Anspruch auf staatliche Förderung. 

Auch gut zu wissen

Im Regelfall subventioniert der Staat nur das Erststudium an Hochschulen und Fachhochschulen. 

Auch erhalten alle Studierenden BAföG, wenn weder sie selbst, noch deren Familien nicht für die Kosten der Ausbildung aufkommen können. Dies wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. 

Gibt es eine Altersgrenze für BAföG?

Ja, die gibt es. Grundsätzlich solltest du bei Beginn der Ausbildung, also auch bei Antragstellung für BAföG, nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben.

Doch es gibt Ausnahmeregelungen, in denen die Altersgrenze überschritten werden darf:

  • bei Absolventinnen und Absolventen des zweiten Bildungsweges
  • bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden
  • bei Personen in einer weiteren Ausbildung, die für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist
  • bei Personen in einer Zusatzausbildung, zu der der Zugang durch die vorherige Ausbildung eröffnet wurde
  • bei Auszubildenden, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren
  • bei Auszubildenden, die aufgrund einer einschneidenden Änderung der persönlichen Verhältnisse bedürftig wurden

Wie stelle ich den Antrag für BAföG?

Den Antrag stellst du schriftlich in elektronischer Form oder auf postalischem Wege beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dazu müssen alle erforderlichen Antragsblätter vollständig ausgefüllt werden.

Wo muss ich den Antrag für BAföG stellen?

Als Student*in wendest du dich mit deinem Anliegen an das Studierendenwerk deiner Hoch- oder Fachhochschule. 

Wie lange wird das BAföG ausgezahlt?

Bewilligt wird die staatliche Förderung grundsätzlich zunächst einmal bis zum Ende deiner akademischen Erstausbildung. Diese sollte nach Möglichkeit mit dem Ende der Regelstudienzeit zusammenfallen. 

Wird das Studium nicht in der Regelstudienzeit beendet, kann jedoch auch ein Antrag auf Verlängerung der Förderung gestellt werden. Auch die Förderung nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums ist in einem aufbauenden Masterstudium möglich.

Doch keine Sorge, solltest du dich während des Studiums umorientieren und in einen anderen Studiengang wechseln, kannst du auch hier weiter gefördert werden. 

Merke: Stelle deinen BAföG-Antrag rechtzeitig, denn die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat. Eine rückwirkende finanzielle Unterstützung ist ausgeschlossen. 

Zum digitalen BAföG-Antrag

Das sind die wichtigsten Änderungen der BaföG-Reform 2022

  • Der Förderungshöchstsatz beim BaföG wurde 2022 von 861,- Euro auf 934,- Euro angehoben.
  • Auch die Einkommensfreigrenze der Eltern wurde von 2.000 Euro auf 2.415 Euro angehoben.
  • Ebenfalls angehoben wurde der Vermögensfreibetrag bei Studierende bis zu einem Alter von 29 Jahre wurde er auf 15.000 Euro erhöht, bei Studierenden ab 30 Jahren auf 45.000 Euro.
  • Die Altersgrenze ab Beginn des Förderungsabschnitts wurde von 30 auf 45 Jahre angehoben. 

Wie viel Geld bekomme ich vom Staat?

Wie viel Geld du letzten Endes bekommst, ist abhängig von deinen persönlichen Lebensumständen und dem dir zur Verfügung stehenden Vermögen, das du zur Finanzierung des Studiums aufbringen kannst. 

So macht es einen erheblichen Unterschied, ob du einen Teil deines Studiums selbst finanzieren kannst, deine Eltern oder dein*e Partner*in dich finanziell unterstützen können oder, ob du komplett auf die Hilfe des Staats angewiesen bist. 

Verfügst du über eigenes Einkommen oder hast bereits finanzielle Rücklagen gebildet, so fällt dein Förderungsbetrag geringer aus. Schließlich wird von dir erwartet, dass du einen Teil davon in deine Ausbildung investierst.

BAföG und Schulden?

Als Student*in musst du BAföG nur zur Hälfte zurückzahlen, und zwar zu sehr günstigen Konditionen. Du musst dir also keine Sorgen machen, dich hoch zu verschulden. Dies gilt im Übrigen auch für den Fall, wenn der Studienerfolg ausbleibt. 

Merke:

  • Mehr als 10.010,- Euro musst du niemals zurückzahlen. 
  • Rückzahlungsbeginn ist fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensteils beim BAföG nach 6,5 Jahren abgeschlossen. 

Alle Informationen für Studierende zum Thema BAföG

(bmbf.de/THWA)

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